Gnadensachen; Entscheidung
Kurzbeschreibung
Seit Inkrafttreten der Bayerischen Gnadenordnung zum 1. Mai 2006, sind die Generalstaatsanwälte in Bayern in gewissem Umfang zu positiven Gnadenentscheidungen ermächtigt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.04.2026
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