Geldwäsche; Erstattung einer Verdachtsmeldung
Kurzbeschreibung
Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2026
Stand: 08.04.2026
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlage/n
- Verifizierungsdokument (zum Beispiel Personalausweis- oder Reisepasskopie)
-
Je nach Verpflichtetenart weitere Unterlagen notwendig:
- Verifizierung bei juristischer Person/Personengesellschaft: schriftliche Bestätigung der Identität der zu registrierenden hauptverantwortlichen Person durch das zur Vertretung berechtigte Organ
- Verifizierung bei Verpflichteten mit Geldwäschebeauftragten: digitaler Registrierungsantrag und Bestellungsurkunde
- Verifizierung bei natürlicher Person: digitaler Registrierungsantrag mit beglaubigter Unterschrift
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
- Widerspruch