Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte; Übermittlung von Daten
Kurzbeschreibung
Betreiber von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oder die Gemeinden müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Grundgesamtheit :
Befragt werden die Betreiber von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oder die Gemeinden. Es besteht eine Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen oder Inhaber oder Leitungen der genannten Anlagen oder die Gemeinden. Die Erhebung wird bundesweit durchgeführt.
Berichtszeitpunkt :
Die Erhebung findet alle 3 Jahre für das aktuelle Jahr und die beiden vorausgehenden Jahre zum Stichtag 1. Januar statt.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik:
Erhoben werden Daten zur Entgelthöhe und zur Entgeltstruktur (verbrauchs- und flächenabhängige Entgelte sowie verbrauchs- und flächenunabhängige Entgelte wie zum Beispiel die Grundentgelte).
Nutzerbedarf :
Die Ergebnisse der Erhebung informieren umfassend zu den Wasser- und Abwasserentgelten. Nutzer sind Bürgerinnen und Bürger, Studierende, Gemeinden, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Fachbehörden der Länder und des Bundes, Landes- und Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, Verbände und andere Interessenvertretungen, Medien.
EVAS-Nr.: 32271
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
- die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
- die Inhalte der Befragung,
- den Ablauf der Befragung,
- die Fristen für die Beantwortung.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Fristen
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 03.06.2026