Erbschein; Beantragung
Kurzbeschreibung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 17.06.2026
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann schriftlich oder zu Protokoll des Nachlassgerichts gestellt werden.
Eine Antragstellung ist ferner als elektronisches Dokument mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder einfacher Signatur und Nutzung eines sicheren Übermittlungswegs nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Verbindung mit § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (etwa über die Gerichts-Homepage mit der BayernID) möglich.
Allerdings hat der Antragsteller im Antrag bestimmte Angaben an Eides statt zu versichern. Wegen der Formbedürftigkeit der eidesstattlichen Versicherung erfolgt die Antragstellung regelmäßig zu notarieller Urkunde oder zu Protokoll des Nachlassgerichts.
Eine Anfrage an das Nachlassgericht für einen Termin zur Beantragung eines Erbscheins können Sie mit dem angebotenen Online-Verfahren stellen.
Der Antrag muss auf Erteilung eines bestimmten Erbscheins gerichtet sein. Dazu sind insbesondere der Berufungsgrund (gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung) und die Erbquote anzugeben.
Fristen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Neuburg a.d.Donau):
- Terminsanfrage zur Beantragung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses bei Gericht
Sie können dem Nachlassgericht online mitteilen, dass Sie einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigen und um einen Termin zur Entgegennahme Ihres Erbscheinsantrags/Antrags auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder die Übersendung der Nachlassakte an das Nachlassgericht an Ihrem Wohnort zur Protokollierung Ihres Antrags bitten.