Erbausschlagung; Abgabe der Erklärung
Kurzbeschreibung
Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht - Nachlassgericht.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 17.06.2026
Stand: 17.06.2026