Dienstleistende Europäische Rechtsanwälte; Informationen zur vorübergehenden Berufsausübung
Kurzbeschreibung
Ein europäischer Rechtsanwalt darf unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates in Deutschland vorübergehend und gelegentlich anwaltlich tätig werden.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 09.07.2026
Verfahrensablauf
Die Berechtigung, den Beruf eines Rechtsanwalts im Herkunftsstaat ausüben zu dürfen, muss auf Verlangen der zuständigen Rechtsanwaltskammer, dem Gericht oder der Behörde, vor der der dienstleistende europäische Rechtsanwalt auftritt, nachgewiesen werden.