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Datum: 21.07.2026

Kreisheimatpflege - Benennung eines Mitglieds des Bau- und Umweltausschusses für die Vorstellungsrunde

In der öffentlichen Diskussion ist teilweise der Eindruck entstanden, Herr Kevin Seidler sei zum Kreisheimatpfleger bestellt worden. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Der Bau- und Umweltausschuss des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen hat Herrn Seidler als Mitglied eines zeitlich befristeten Auswahlgremiums benannt. Aufgabe dieses Gremiums ist es, die eingegangenen Bewerbungen für das Ehrenamt der Kreisheimatpfleger zu sichten und einen Vorschlag für die künftige Besetzung zu erarbeiten.

Eine Entscheidung über die Bestellung der Kreisheimatpfleger wurde damit ausdrücklich nicht getroffen. Diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im dafür vorgesehenen Verfahren durch die zuständigen Kreisgremien.

Landrat Thomas Mack erklärt hierzu:

„Mir ist wichtig, die öffentliche Diskussion auf die tatsächlichen Fakten zurückzuführen. In der Sitzung ging es weder um die Berufung eines Kreisheimatpflegers noch um eine politische Grundsatzentscheidung. Beschlossen wurde ausschließlich die Mitwirkung in einem zeitlich befristeten Auswahlgremium mit einem klar definierten Auftrag.

Ebenso wichtig ist mir der Hinweis, dass es sich hierbei nicht um meine alleinige Entscheidung gehandelt hat. Die Benennung erfolgte im Bau- und Umweltausschuss und wurde dort nach sachlicher Beratung bei zwei Gegenstimmen beschlossen. Dieses Ergebnis ist Ausdruck eines demokratischen Entscheidungsprozesses. Die Mitglieder des Ausschusses haben ihre Entscheidung eigenverantwortlich getroffen.

In einer Demokratie gehören unterschiedliche Auffassungen selbstverständlich dazu. Am Ende stehen Mehrheitsentscheidungen. Diese bilden die Grundlage der Arbeit unserer kommunalen Gremien und verdienen Respekt.

Für die Entscheidung war ausschließlich maßgeblich, ob Herr Seidler nach Auffassung des Ausschusses die persönlichen Voraussetzungen mitbringt, in diesem zeitlich befristeten Auswahlgremium sachlich und verantwortungsvoll mitzuwirken.

Ich möchte zugleich ausdrücklich betonen, dass ich mich von verfassungsfeindlichen, extremistischen und menschenverachtenden Positionen klar distanziere. Zahlreiche Positionen und Überzeugungen der AfD teile ich ausdrücklich nicht. Die Benennung von Herrn Seidler ist deshalb keine politische Unterstützung einer Partei. Sie beruht ausschließlich auf der Bewertung einer konkreten Person für eine klar abgegrenzte und zeitlich befristete Aufgabe.

Die Benennung bezieht sich ausschließlich auf diese Mitwirkung im Auswahlverfahren. Sie ist weder Ausdruck einer parteipolitischen Zusammenarbeit noch mit einer politischen Bewertung oder Unterstützung einer Partei verbunden.“

Landrat Thomas Mack bittet darum, die getroffene Entscheidung anhand der tatsächlichen Fakten zu bewerten. Gegenstand des Beschlusses war ausschließlich die Benennung eines Mitglieds für ein zeitlich befristetes Auswahlgremium. Die Entscheidung über die künftige Besetzung der Kreisheimatpflege steht weiterhin aus und wird im dafür vorgesehenen Verfahren durch die zuständigen Gremien getroffen.

Zugleich bittet der Landrat darum, auch den demokratischen Entscheidungsprozess des Bau- und Umweltausschusses zu respektieren. Unterschiedliche Auffassungen gehören zu einer demokratischen Debatte. Die Entscheidung des zuständigen Ausschusses wurde nach sachlicher Beratung im Rahmen eines demokratischen Mehrheitsbeschlusses getroffen.