Kommunalwahlen 2026 - Einreichung von Wahlvorschlägen ab dem 10. Dezember 2025 möglich
Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auf Landkreisebene werden hierbei ein neuer Kreistag sowie eine Landrätin bzw. ein Landrat gewählt.
Damit eine Partei oder Wählergruppe zur Teilnahme an den genannten Wahlen zugelassen werden kann, ist die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlich.
Diese Einreichung wird ab dem 10.12.2025 möglich sein.
Auf Grund der umfangreichen Unterlagen und um Ihnen eine möglichst zügige Überprüfung und somit möglichst viel Zeit für eine eventuelle Beseitigung der festgestellten Punkte einzuräumen, bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung zur Abgabe ab dem 10.12.2025 im Hauptgebäude des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d.Donau).
Alternativ können Sie die Unterlagen auch während der regulären Dienstzeiten des Landratsamtes persönlich bei den Mitarbeitern des Wahlteams abgeben oder den Briefkasten des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen für den Einwurf nutzen. Bei der persönlichen Abgabe ohne Termin können auf Grund des normalen Dienstbetriebes jedoch Wartezeiten entstehen.
Die Möglichkeit einer zusätzlichen digitalen Einreichung über das Wahlvorschlagsportal besteht nicht.
Unter folgender E-Mail-Adresse können Sie ab dem 25.11.2025 einen Termin zur Einreichung eines Wahlvorschlages vereinbaren:
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin alle notwendigen Unterlagen zur Einreichung eines Wahlvorschlages mit. Gemeinsam mit Ihnen wird eine entsprechende Vollzähligkeitsprüfung durchgeführt und auf bereits aufgefallene Unstimmigkeiten hingewiesen.
Hierfür bitten wir Sie, in etwa 90 Minuten einzuplanen.
Im Anschluss erfolgt eine vertiefte Prüfung der vorgelegten Unterlagen, bei der evtl. weitere Fragen mit der beauftragten Person des Wahlvorschlages bzw. deren Stellvertretung geklärt werden.