Geflügelpest: Virus bei Graugans am Stausee Bertoldsheim festgestellt
Das Virus der Geflügelpest ist erneut im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen aufgetreten. Nach dem Nachweis bei einer Graugans am Stausee Bertoldsheim ruft das Veterinäramt alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und strenger Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.
Bei einer am Stausee Bertoldsheim aufgefundenen Graugans wurde vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) das Virus der Geflügelpest festgestellt. Die Gans war mit Krankheitssymptomen aufgefunden worden und verendete nach kurzer Zeit. Die vom Veterinäramt eingeleitete Untersuchung bestätigte jetzt die Viruserkrankung.
Damit hat das Geflügelpest-Geschehen, nach dem letzten Nachweis 2023, nun erneut den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht. Aufgrund des Infektionsgeschehens bei freilebenden Vögeln ist daher von einem deutlich gestiegenen Eintragsrisiko der Geflügelpest in Geflügelhaltungen auszugehen.
Für einen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem Virus-Eintrag ist die Einhaltung der bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter weiterhin entscheidend. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kann der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Die Geflügelhalter sind dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es auf der Homepage des LGL unter:
Weitere Informationen zur Geflügelpest stellt das LGL unter folgendem Link bereit:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Allerdings können bestimmte Virusstämme der Geflügelpest ggf. auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern daher nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 08431-57288 oder den Polizeidienststellen gemeldet werden