Anträge zur Vereinspauschale 2026
- Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 2. März 2026 vorliegen.
- Antragsformular steht auf der Landratsamt-Homepage zum Download zur Verfügung.
Neuburg-Schrobenhausen - Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung für 2026 zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens Montag, 2. März, vollständig vorlegen.
Die Beantragung der Vereinspauschale kann schon im Januar beginnen. Wir bitten Sie vorrangig das Online-Formular über das Bayernportal zu verwenden. Weitere Informationen und Unterlagen, wie z.B. das PDF-Antragsformular oder den Lizenzkatalog finden Sie auf unserer Homepage unter Vereinspauschale (Staatlicher Zuschuss) / Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Zur Beantragung der Vereinspauschale sind die Mitgliederzahlen mit Stand vom 31. Dezember 2025 ausschlaggebend. Der Stichtag ist Montag, 2. März 2026. Bis dahin müssen die Unterlagen vollständig bei der Post aufgegeben sein oder dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen vorliegen. Zur Erleichterung ist das Formular „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ nur noch notwendig, wenn eine Lizenzteilung unter zwei Vereinen vorgenommen werden soll.
Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt unter der Telefonnummer 08431 57-438 oder per Mail unter sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de.