Öffnungszeiten des Landratsamtes im Fasching
- Eingeschränkter Publikumsverkehr am „Rußigen“ Freitag
und am Faschingsdienstag
Über die Faschingstage ändern sich im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen die Öffnungszeiten. Am „Rußigen“ Freitag, 13. Februar, endet der Publikumsverkehr in Neuburg, in der Dienststelle Schrobenhausen, im Gesundheitsamt, im Pflegestützpunkt, in sämtlichen Außenstellen und in den Landkreisbetrieben um 10:00 Uhr. Annahmeschluss im Ausländeramt, in der Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde, beim Wohngeld, der Sozialhilfe, der Dezentralen Unterbringung und beim AsylblG ist um 09:45 Uhr.
Am Faschingsdienstag, 17. Februar, sind die Behörden, einschließlich der Landkreisbetriebe, nur vormittags bis 12:00 Uhr zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Bitte beachten: Die Wertstoffhöfe im Landkreis haben regulär geöffnet. Auch die Müllabfuhr findet ohne Verschiebung statt.
Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Berücksichtigung bei ihrer Terminplanung.