Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen festgesetzt
- Gutachterausschuss veröffentlicht turnusmäßige aktuelle Grundstückspreise zum Stichtag 1. Januar 2026
Neuburg-Schrobenhausen – Wie hat sich der Wert von Bauland, Gewerbeflächen sowie land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen entwickelt? Antworten darauf liefern die neuen Bodenrichtwerte, die der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen (GAA) zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen hat. Die Werte dienen Grundstückseigentümern, Kaufinteressierten, Investoren und Fachleuten als wichtige Orientierung für die Bewertung von Grundstücken und gelten für die kommenden zwei Jahre.
Die neu ermittelten Bodenrichtwerte werden im Juni und Juli 2026 bei den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In der Stadt Neuburg an der Donau erfolgt die Einsichtnahme in der Liegenschaftsverwaltung der Stadt, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg. Die Stadt Schrobenhausen veröffentlicht die aktuellen Werte in der Finanzverwaltung am Lenbachplatz 7–8, 86529 Schrobenhausen. In den übrigen Gemeinden wird über Anschläge an den Gemeindetafeln oder Bekanntmachungen in den Gemeindeblättern über Ort und Zeitpunkt der Auslegung informiert.
Zur Bodenrichtwertsitzung 2026 setzte sich der Gutachterausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Neben dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin gehörten dem Gremium Vertreter der Stadt Neuburg, des Bankensektors, des Vermessungsamtes, des Finanzamtes sowie der Immobilienmaklerbranche an. Zwölf Mitglieder waren stimmberechtigt, hinzu kamen drei Beisitzer.
Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte bilden die tatsächlich beurkundeten Grundstücksverkäufe der Jahre 2024 und 2025. Diese Kaufpreisdaten werden statistisch ausgewertet und dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt nach dem Mehrheitsprinzip. Sollte keine Mehrheit zustande kommen, kann der Vorsitzende durch sein Vetorecht eine Entscheidung herbeiführen.
Differenzierte Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt
Die aktuelle Auswertung zeigt ein differenziertes Bild der Marktentwicklung im Vergleich zum Stichtag 1. Januar 2024. Im Bereich Wohnen blieben die Bodenrichtwerte in zahlreichen Richtwertzonen stabil. Gleichzeitig wurden in einzelnen Gemeinden deutliche Wertsteigerungen festgestellt. So verzeichnet die Hauptbodenrichtwertzone in Langenmosen einen Anstieg von rund 30 Prozent. Rückgänge gab es hingegen vereinzelt, beispielsweise in Rennertshofen, wo die Werte um etwa sieben Prozent sanken.
Im Gewerbebereich zeigt sich der Markt weitgehend stabil. Wo Anpassungen vorgenommen wurden, handelte es sich überwiegend um Wertsteigerungen. Besonders hervorzuheben ist die Gemeinde Aresing mit einem Plus von bis zu 25 Prozent. In den Städten des Landkreises sowie deren Stadtteilen wurden die bisherigen Werte überwiegend bestätigt, Anpassungen erfolgten nur punktuell und in moderatem Umfang.
Einzelauskünfte zu den neuen Bodenrichtwerten sowie zu früheren Stichtagen erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. Darüber hinaus können dort die vollständige Bodenrichtwertliste sowie Auszüge für einzelne Gemeinden, Städte oder landwirtschaftliche Flächen kostenpflichtig bezogen werden.
Seit dem Frühjahr 2026 stehen die jeweils gültigen Bodenrichtwerte zudem kostenfrei über das Geoportal BayernAtlas unter https://atlas.bayern.de/ (Themen: Planen und Bauen) zur Verfügung. Dort können auch die aktuellen Werte zum Stichtag 1. Januar 2026 online eingesehen werden.