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Verpachtung von Grundstücken der unteren Naturschutzbehörde

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, untere Naturschutzbehörde (UNB), fordert mit seinen Ausschreibungen die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Pachtangebotes auf.

Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich die untere Naturschutzbehörde die Entscheidung vor:

  • wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird,
  • gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen,
  • jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen,
  • Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und
  • bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu verpachten.

Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.

Die Verpachtung der Flächen erfolgt provisionsfrei direkt vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, vertreten durch die UNB. Für Verpachtungen, die aufgrund einer Eigeninitiative eines Maklers geschehen, besteht kein Provisionsanspruch gegenüber der UNB. Die Herausgabe und Versendung der Vergabeunterlagen stellt keinen Maklerauftrag dar.

Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsabschluss verbundenen Kosten trägt – sofern nichts anderes im Pachtvertrag vereinbart wird – der Pächter.

Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.

Die untere Naturschutzbehörde wird über die Bieter sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

Mit der Abgabe eines Pachtpreisgebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.

Zur Zeit gibt es keine Pachtgrundstücke des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zu vergeben