Inhalt

Erteilung / Verlängerung / Neuausstellung von Aufenthaltstiteln

- Au Pair
- Studium
- Erwerbstätigkeit
- Blaue Karte (EU)
- Familiennachzug
- Humanitäre Gründe


Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert!
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.  https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/ukraine-aufenthaltserlaubnis-bis-2025-verlaengert-2259050

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf Ausstellung einer (Dauer-)Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern

Online-Beantragung der Blauen Karte

Online-Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ausländerbeschäftigung - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Arbeitgeberbescheinigung

Aufenthaltsanzeige (Besucher)

Vollmacht zur Abholung des Aufenthaltstitels