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Umschreibung Öffentlicher Dienst (Bundeswehr, Polizei)

Grundsätzlich gilt: Mit einer Dienstfahrerlaubnis darf kein ziviles Fahrzeug geführt werden.

Eine Umschreibung ist bereits während der laufenden Dienstzeit, aber auch nach dem Ausscheiden aus der Behörde möglich!

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepaß)
  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Bescheinigung der betreffender Behörde über die Sonderfahrerlaubnis oder Dienstführerschein
  • Gebühr 37,50 Euro; bei Probezeit 38,30 Euro