Umschreibung Öffentlicher Dienst (Bundeswehr, Polizei)
Grundsätzlich gilt: Mit einer Dienstfahrerlaubnis darf kein ziviles Fahrzeug geführt werden.
Eine Umschreibung ist bereits während der laufenden Dienstzeit, aber auch nach dem Ausscheiden aus der Behörde möglich!
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepaß)
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Bescheinigung der betreffender Behörde über die Sonderfahrerlaubnis oder Dienstführerschein
- Gebühr 37,50 Euro; bei Probezeit 38,30 Euro