Inhalt

Jagdschein und Jägerprüfung

Die Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) eine Jägerprüfung bestanden hat.

Alle Anmeldungen sind seit Januar 2007 zentral an das Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF) Landshut zu richten. Die Anmeldefrist endet vier Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Das Anmeldeformular und alles Wissenswerte rund um die Jägerprüfung kann im Wildtierportal, der Internetseite des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, eingesehen werden.

Weitere Anfragen oder die Anforderung des Anmeldeformulars richten Sie an die Zentrale Prüfungsbehörde:

Jägerprüfungstermine:

KW= Kalenderwoche

2026
Jägerprüfung 1/2026Jägerprüfung 2/2026Jägerprüfung 3/2026Jägerprüfung 4/2026

Anmelde-
schluss

12.01.2026 13.04.2026 13.07.2026 12.10.2026

schriftlicher
Teil

10.02.2026 12.05.2026 11.08.2026 10.11.2026

mündlicher
Teil

KW 9 und 10 KW 21, 22 und 23 KW 35 und 36 KW 48 und 49

praktischer
Teil

KW 12 und 13 KW 25 und 26 KW 38 und 39 KW 50 und 51

Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor dem Tag der schriftlichen Prüfung

(gilt auch für die Wiederholung des mündlichen oder praktischen Prüfungteils).

Zur Erlangung des Jagdscheins ist neben der bestandenen Jägerprüfung der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.

Die Bestätigung muss folgendes beinhalten:

  • Für den Versicherungsnehmer muss eine Jagdhaftpflichtversicherung bestehen, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht.
  • Die Vertragsdauer muss den gesamten Zeitraum des beantragten Jagdscheines umfassen.

Die Zuverlässigkeit und Eignung wird vor Erteilung des Jagdscheines überprüft.

Folgende Jagdscheine gibt es:

Dreijahresjagdschein 150,00 Euro
Einjahresjagdschein 60,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Jugendjagdschein 37,50 Euro
Falknerdreijahresjagdschein 40,00 Euro
Falknereinjahresjagdschein 14,00 Euro


Zur langfristigen Planbarkeit für Kurs-Interessenten, Prüflinge und Ausbilder: Die landeseinheitlichen Prüftermine in Bayern orientieren sich zukünftig an folgenden kalendarischen Eckpunkten:

  1. Termin: Beginn nach Ende der Winterferien (Fasching)
  2. Termin: Beginn anschließend an die Pfingstferien
  3. Termin: Schwerpunkt i.d.R. im September
  4. Termin: Beginn Mitte November, Abschluss vor Weihnachten


Alle notwendigen Informationen sowie die erforderlichen Formulare sind abrufbar unter Jägerprüfung - Termine, Prüfungsfragen und Hinweise (bayern.de)