Gewässerausbau an Flüssen und Bächen
Für das Herstellen oder Verändern von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) ist eine wasserrechtliche Plangenehmigung oder Planfeststellung notwendig.
Für das Herstellen oder Verändern von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) ist eine wasserrechtliche Plangenehmigung oder Planfeststellung notwendig.