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FAQs - Häufig gestellte Fragen zu den ersten Schritten

Welches sind die ersten Schritte, die Kriegsflüchtlinge in Deutschland ergreifen müssen. Um diese Fragen im persönlichen Gespräch zu klären, hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eine Hotline eingerichtet, die unter der Telefonnummer 08431-57 840  zu erreichen ist.

Die ersten Schritte:

1. Vorregistrierung bei der Regierung von Oberbayern unter Ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de. Die Formulare sind auf der Homepage des Landratsamtes eingestellt.

2. Anmeldung mittels Online-Anmeldeformular auf der Homepage www.neuburg-schrobenhausen.de mit Upload der Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine.

  • Die Abholung einer Anmeldebescheinigung ist am darauffolgenden Dienstag zwischen 8.30 – 11.00 Uhr während der Öffnungszeiten am Außenschalter der Ausländerbehörde möglich.

3. Stattdessen kann aber auch gleich der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG gestellt werden. Der Antrag ist ebenfalls auf der Homepage eingestellt unter Erteilung / Verlängerung / Neuausstellung von Aufenthaltstiteln / Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

  • Für schutzberechtigte Personen kann dann sofort eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, die einen Hinweis enthält, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

4. Bereits mit Registrierung (siehe 2.) wird die Möglichkeit eröffnet, Leistungen nach dem AsylbLG (insbesondere Krankenvorsorge) zu beziehen; ein Antrag ist hierfür erforderlich. Der Antrag ist auf der Homepage eingestellt.  

5. Hinweis: Voraussetzung für Kontoeröffnung, Schulbesuch, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis usw. ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.