Belehrungen für Schulpraktika (Gebührenbefreiung)
Belehrungen nach § 43 IfSG für Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern sind, sofern ein innerer Zusammenhang mit dem Schulbesuch besteht und das Praktikum in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fällt, kostenfrei.
Um eine Gebührenbefreiung zu erhalten, senden Sie uns eine Anfrage an belehrungen@neuburg-schrobenhausen.de, mit einer Bescheinigung der Schule, dass das Praktikum im Zusammenhang mit dem Schulbesuch steht.