Im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen können wir für Sie Dokumente (wie z. B. Zeugnisse) amtlich beglaubigen.
Eine Beglaubigung dürfen wir nur erstellen, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde (z. B. Bayerisches Landesamt für Pflege) oder Körperschaft des öffentlichen Rechts (z. B. Universität) vorlegen müssen.
Für die Beglaubigung von Dokumenten in fremder Sprache ist eine deutsche Übersetzung zwingend erforderlich. Für eine deutsche Übersetzung von Dokumenten müssen Sie sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wenden.
Beachten Sie folgende Zuständigkeiten für alle anderen Formen von Beglaubigungen:
| Beglaubigungsart: | Zuständigkeit: |
| Deutsche Personenstandsurkunden (wie z.B. Geburts- Sterbe- oder Heiratsurkunden) | Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt |
| Beglaubigung von Unterschriften | Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde |
| Beglaubigung von Vorsorgevollmachten | Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Sachgebiet Senioren und Betreuung Bahnhofstraße 107, 86633 Neuburg a.d.Donau 08431 57 – 530 betreuungsstelle@neuburg-schrobenhausen.de |
| Vorbeglaubigung deutscher Urkunden zum Gebrauch im Ausland (Apostille bzw. Legalisation) | Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet Ausländerwesen, Staatsangehörigkeit und Integration Platz der Deutschen Einheit 1 86633 Neuburg a.d.Donau 08431 57 – 336 auslaenderamt@neuburg-schrobenhausen.de |
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Vereinbaren Sie vorab einen Termin unter 08431/57-102.
- Bringen Sie das Originaldokument mit. Bitte bringen Sie keine Kopien mit.
- Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 0,75€ je angefangene Seite, jedoch mindestens 5€ je Dokument.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden:
08431/57-102