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Datum: 03.03.2026

Fachverfahren im Verkehrswesen wieder verfügbar

Die AKDB hat mitgeteilt, dass das Fachverfahren OK.Verkehr im Bereich der Zulassungs- und Führerscheinstelle seit heute Früh wieder zur Verfügung steht. Die technische Störung im Rechenzentrum der AKDB konnte behoben werden.

Bürgerinnen und Bürger mit bereits vereinbarten Terminen wurden und werden weiterhin vom zuständigen Fachbereich direkt telefonisch oder per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert. Eine eigenständige Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich.

Um die durch die Störung entstandenen Verzögerungen möglichst schnell abzubauen, werden in den kommenden Tagen zusätzliche personelle Ressourcen im Parteiverkehr eingesetzt. Ziel ist es, aufgelaufene Anträge zügig zu bearbeiten und ausgefallene Termine zeitnah nachzuholen.

Das Landratsamt bedankt sich für das Verständnis und die Geduld der Bürgerinnen und Bürger.


Pressemitteilung vom 02.03.2026:
Technische Störung im Bereich Verkehrswesen

Aufgrund einer technischen Störung im Outsourcing-Rechenzentrum der AKDB steht das Fachverfahren OK.Verkehr, das in Teilen des Bereichs Verkehrswesen genutzt wird, derzeit nicht zur Verfügung. Nach aktueller Information wird mit einer Wiederbereitstellung des Systems am Montagabend, 2. März 2026, gerechnet. An der Behebung der Störung wird laut der AKDB bereits gearbeitet.

Für Bürgerinnen und Bürger mit bereits vereinbarten Terminen entstehen daraus jedoch keine zusätzlichen organisatorischen Aufwände: Alle betroffenen Personen werden vom Landratsamt aktiv telefonisch oder per E-Mail kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert.


In den einzelnen Bereichen gilt derzeit folgende Regelung:

  • Führerscheinstelle: Führerscheinabholungen sind weiterhin wie gewohnt möglich. Bürgerinnen und Bürger mit gebuchten Terminen werden direkt kontaktiert.
  • Zulassungsstelle: Kundinnen und Kunden mit vereinbarten Terminen erhalten derzeit ein alternatives Angebot, etwa einen Ersatztermin oder die Möglichkeit, Unterlagen abzugeben. Die Anträge werden anschließend in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
  • Verkehrsrechtliche Angelegenheiten: Dieser Bereich ist von der Störung nicht betroffen.


Die Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landkreises steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können somit auch weiterhin Termine für die kommenden Tage buchen. Sollte ein vereinbarter Termin aufgrund der aktuellen technischen Störung nicht wie geplant stattfinden können, erfolgt eine rechtzeitige Kontaktaufnahme durch das Landratsamt.

Sollte die technische Störung länger andauern als derzeit erwartet, informiert das Landratsamt die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erneut direkt.
Das Landratsamt bittet um Verständnis für die Einschränkungen.