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Datum: 13.11.2025

Landratsamt erlässt Katzenschutzverordnung

  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilebende Katzen ab 1. März 2026 für den Karlskroner Ortsteil Aschelsried

Neuburg-Schrobenhausen - Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat am 10. November 2025 eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (KatzenschutzVO), die nach einer Übergangfrist zum 01. März 2026 in Kraft tritt, erlassen. Hintergrund dieser Maßnahme sind wiederholte Hinweise über verwilderte Katzen in Aschelsried.

Ab dem 1. März 2026 müssen alle freilaufenden Katzen in Aschelsried mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig gekennzeichnet und in einem Haustierregister (Tasso e.V. oder FINDEFIX) registriert sein. Die Kennzeichnung erfolgt in der Tierarztpraxis. Für die Tätowierung ist eine Narkose erforderlich.

Die Kennzeichnung der Katzen, denen ihre Besitzer einen unkontrollierten Auslauf ermöglichen möchten, hilft, das tatsächliche Ausmaß der freilebenden und somit herrenlosen Katzen und damit verbundene Problemfelder zu ermitteln.

Nicht gekennzeichnete Katzen gelten ab dem 1. März 2026 als freilebend. Die Kennzeichnung und Registrierung ermöglicht es dann, freilaufende Halterkatzen von freilebenden verwilderten Tieren zu unterscheiden.

Zur Eindämmung einer unkontrollierten Vermehrung der freilebenden Katzen können bei Bedarf weitergehende Maßnahmen, wie Einfangen, Kastrieren und ggf. Weitervermitteln, ergriffen werden.

Das Landratsamt wird die Einhaltung der Verordnung regelmäßig überprüfen. Freilaufende, nicht registrierte Katzen können zum Zweck der Halterermittlung vorübergehend in Obhut genommen werden.

Die Wirksamkeit der Katzenschutzverordnung wird nach drei Jahren überprüft.

 Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 08431/57-288 zur Verfügung