Inhalt
Datum: 03.02.2025

Anträge zur Vereinspauschale 2025

  • Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 3. März 2025 vorliegen.
  • Antragsformular steht auf der Landratsamt-Homepage zum Download zur Verfügung.

Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 3. März 2025 vollständig vorlegen.

Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen (wie auch schon im letzten Jahr) nicht mehr im Original vorgelegt werden. Es genügt daher, die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie. Die Vorlage der „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ ist seit dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei einer Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ ausgefüllt mit dem Antrag abzugeben.

Das Antragsformular und weitere Informationen zur Vereinspauschale 2025 stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter https://neuburg-schrobenhausen.de/Gesellschaft-und-Soziales/Sportförderung/ Vereinspauschale-Staatlicher-Zuschuss zum Download bereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer 08431/57-438