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Datum: 23.12.2024

Trinkwasser im Versorgungsbereich der Beinberggruppe ist für jegliche Verwendung abzukochen

Bei einer Nachbeprobung im Wasserwerk der Beinberggruppe wurde ein Fäkalkeim (Enterokokke) festgestellt. Betroffen sind die Gemeinde Gachenbach und Teile der Gemeinde Aresing. Deshalb ist ab sofort das Wasser im Versorgungsbereich der Beinberggruppe für jegliche Verwendung abzukochen.

Update 23.12.2024:

Die engmaschige Beprobung des Trinkwassernetzes der Beinberggruppe (versorgte Gemeinden: Aresing und Gachenbach) letzte Woche erbrachte leider nach wie vor eine Verunreinigung im Bereich des Wasserwerkes, die in deutlich geringerem Maße auch im Trinkwassernetz nachgewiesen werden konnte. Die Probenserie letzte Woche erfolgte nach umfangreichen Reinigungs- und Spülmaßnahmen im Wasserwerk und im Versorgungsnetz. Die mitunter gesundheitsschädlichen Fäkalkeime Enterokokken konnten zwar seit Beginn der Reinigungs- und Spülmaßnahmen nicht mehr nachgewiesen werden, aber die sogenannte Koloniezahl ist nach wie vor zu hoch. Die heutigen Ergebnisse aus dem bayerischen Landeslabor veranlassten daher das Gesundheitsamt weiter an der Abkochanordnung für den gesamtem Versorgungsbereich der Beinberggruppe festzuhalten.

Dieser Keim kann zu Infektionen, vor allem im Magen-Darm-Bereich führen. Eine Chlorung erfolgt zur Zeit nicht, da durch das Abkochen eine ausreichende Desinfektion des Wassers gewährleistet ist.

Durch den Nachweis von I. Enterokokken ist die Übertragung von Krankheiten wie z.B. Durchfall über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes bitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes befolgen:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.

Enterokokken im Trinkwasser-Verwendungsbeschränkung

Vor jeglichem Verzehr muss das Wasser abgekocht werden.

Dazu sprudelnd aufkochen lassen und über eine Zeitraum von 10 Minuten abkühlen lassen.

Für die Toilettenspülung, zum Duschen und Händewaschen kann das Leitungswasser verwendet werden. Beim Duschen sollten, insbesondere bei immungeschwächten Personen, offene Wunden mit wasserundurchlässigen Pflastern abgeklebt werden, denn darüber könnten die Bakterien in den Blutkreislauf gelangen und Infektionen auslösen. Deshalb sollte die Versorgung offener Wunden ebenfalls nur mit abgekochtem Wasser erfolgen.

Trotz Abkochgebot können Waschmaschine und Geschirrspüler weiter benutzt werden. Die Waschmaschine sollte auf mindestens 40 Grad Celsius laufen, der Geschirrspüler sollte bei einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius betrieben werden.

Betroffen sind folgende Gemeinden bzw. Gemeindeteile:

Gemeinde Gachenbach:

  • Gachenbach
  • Weilach
  • Sattelberg
  • Peutenhausen
  • Osterham
  • Westerham
  • Habertshausen
  • Ried
  • Birglbach
  • Flammensbach
  • Labersdorf
  • Hardt
  • Etzlberg
  • Spitalmühle
  • Weng

Gemeinde Aresing:

  • Aresing
  • Autenzell
  • Rettenbach
  • Oberweilenbach
  • Unterweilenbach
  • Rosensteig
  • Rosenberg
  • Gütersberg

Nicht betroffen sind die Gemeindeteile:

  • Niederdorf
  • Oberlauterbach
  • Hängtal

Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. 08431/57-500 zur Verfügung.