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Gastgeberverzeichnis; Bereitstellung durch den Landkreis

Landkreise können ein Verzeichnis eingetragener Gastgeber mit Unterkünften und deren Ausstattungsmerkmalen veröffentlichen.

Beschreibung

Das Gastgeberverzeichnis (auch Gastgeberkatalog oder Unterkunftsverzeichnis genannt) kann auf Papier, CD-ROM oder im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 14.12.2022