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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Hinweise

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Rechtsgrundlagen

§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.02.2024

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen):
  • Wildgehege Onlineantrag

    Sie können die Errichtung/Erweiterung/wesentliche Änderung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung gemäß § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 11 des Tierschutzgesetzes online anzeigen. Sie können auch die Genehmigung für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges gemäß Art. 23 des Bayerischen Jagdgesetzes (bei Gehegegröße ab 10 ha) online beantragen.