Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung
Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 30.07.2024
Stand: 30.07.2024