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Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.09.2025

Fristen

Die Antragstellung für Zuwendungen gemäß den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Frühjahr / Sommer bzw. Herbst - statt. Die Frist für die nächste Antragstellung wird Anfang 2026 auf dieser Seite bekanntgegeben.