Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige
Kurzbeschreibung
Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024
Stand: 05.03.2024