Inhalt

Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige

Kurzbeschreibung

Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024