Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilgung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen
Beschreibung
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
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Stand: 09.08.2024