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Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen):
  • Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

    Britische Staatsangehörige können ihren Aufenthalt online bei der Ausländerbehörde anzeigen. Nach dem Versand der Online-Aufenthaltsanzeige wird eine ausdruckbare Bescheinigung an das BayernID-Postfach übermittelt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.02.2024