Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 19.02.2024
Stand: 19.02.2024