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Zuständigkeiten - Großansicht: bitte doppelklicken
Biberberater
Seit 1.1.2000 sind im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Biberberater tätig, die jeweils einen Teil des Landkreises betreuen. Im Januar 2010 wurden zusätzliche Biberberater ernannt, so dass nun für jede Gemeinde ein fachlich qualifizierter Biberberater zur Verfügung steht.
Die Biberberater sollen bei Biberproblemen eine schnelle Vor-Ort-Beratung sicherstellen und damit die Grundlage eines akzeptierten Bibermanagements bilden.
In unserem Landkreis sind folgende Biberberater im Einsatz:
Südlicher Landkreis:
Aresing: | Engl Konrad |
Gachenbach: | Georg Märkl |
Schrobenhausen: | Konrad Schilling |
Waidhofen: | Walter Schwab |
Neuburg mit Umland:
Stadt Neuburg: |
Alfred Eder Benedikt Hollinger |
Rohrenfels: | N.N. |
Bergheim: | Josef Neumeier |
Weichering: | Peter Jannetti |
Katrin Misterek-Jannetti | |
Oberhausen: | Dieter Burgard |
Nordwestlicher Landkreis:
Rennertshofen: | Thomas Kaeuffer |
Burgheim: | Andreas Wittig |
Donaumoos:
Karlshuld: | Reimund Walter |
Brunnen: | Josef Schmidberger |
Berg im Gau: |
Michael Mayr |
Königsmoos: | Manfred Härtl |
Langenmosen: | N.N. |
Ehekirchen | Markus Paula |
Karlskron | N.N. |
Die Koordination des Einsatzes der örtlichen Biberberater erfolgt über die Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Naturschutzwacht
Die Naturschutzwacht hat die Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.
Insbesondere sollen die Mitglieder der Naturschutzwacht aber vor Ort aufklären und die Bürger durch Informationen zu naturvertäglichem Verhalten animieren.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können Naturschutzwächter
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eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anhalten bzw. zu einer Polizeidienststelle bringen, wenn die Feststellung der Personalien nicht an Ort und Stelle vorgenommen werden kann
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eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder das Betreten eines Orts verbieten (Platzverweis), Gegenstände sicherstellen, die bei Ordnungswidrigkeiten verwendet wurden oder verwendet werden sollen.
In unserem sind Landkreis nachfolgende Naturschutzwächter bestellt:
Herr Heinz Polifke, Herr Horst Schwark, Herr Hubert Schweiger, Herr Michael Finkenzeller, Herr Reinhold Kreitmeier, Herr Peter Fischer und Hermann Klier.