Die Aufgabenfelder der unteren Naturschutzbehörde sind ausgeprochen vielfältig.
Darunter fallen unter anderem:
- Beteiligungen bei Verwaltungsverfahren (Baurecht, Wasserrecht...)
- Eingriffsregelung, Umwelt- und FFH Verträglichkeitsprüfung
- Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten
- Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen und Biotopverbund
- Förderprogramme, Vertragsnaturschutz, Landschaftspflege
- Vollzug des Artenschutzrechtes
- Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung