Als Aufsichtsbehörde
- überwachen wir die Einhaltung der Rechtsvorschriften und beraten die Träger und Leitungen von Kindertagesstätten fachgerecht
- wirken wir darauf hin, dass die erforderlichen Kinderbetreuungsplätze durch geeignete Träger geschaffen werden
- beraten wir den Kindertagesstättenträger bei der Planung einer Kindertagesstätte über Bau, Beschaffenheit und Ausstattung
- verweisen wir die Kommunen auf die Gewährung von Zuwendungen gem. Art. 10 FAG
- führen wir die fachliche Prüfung von Baumaßnahmen durch
- hospitieren wir die Kindergärten, Horte und Krippen
- vermitteln wir zwischen Eltern und Kindertagesstätten
- treten als Kooperationspartner zwischen Kindergarten und Grundschule auf
- erteilen wir die Betriebserlaubnis von Kindergärten, Horten und Krippen und entscheiden über die Erteilung von Pflegeerlaubnisse von Tagespflegepersonen
- nehmen wir gesetzlich vorgeschriebene Anzeigen und Vorlagen entgegen (Einrichtungskonzeptionen, Jahresstatistiken)
- bearbeiten wir die Anträge auf Gewährung von kindbezogener Förderung
- organisieren Fortbildungen für das pädagogische Personal
- übermitteln wir Angaben über die Kindergärten jährlich an den Gemeindeunfallversicherungsverband
Ansprechpartner:
Sprechzeiten:
Wie die üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes, für ein persönliches Gespräch empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung.