Landschaftsschutzgebiete; Beantragung der Festsetzung
Kurzbeschreibung
Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.04.2023
Stand: 14.04.2023