Inhalt

Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfen; Inanspruchnahme von psychosozialen Hilfen

Kurzbeschreibung

Die Gesundheitsämter führen gesundheitliche Beratungen durch. Sie informieren über Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, chronischen Krankheiten oder Behinderungen oder Menschen, die von diesen Erkrankungen bedroht oder gefährdet sind.

Beschreibung

Die von den Gesundheitsämtern angebotenen psychosozialen Beratungen werden überwie­gend von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (aber auch von Ärztinnen und Ärzten) durchge­führt. Sie zielen darauf ab, die Gesundheit benachteiligter, belasteter oder schutzbedürftiger Bür­gerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern sowie ältere Menschen zu fördern und zu schützen.

Die Gesundheitsämter informieren Betroffene darüber, welche Personen, Einrichtungen und Stellen eine vorsorgende, begleitende oder nachsorgende Hilfen gewähren können.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ergänzt das bestehende Hilfesystem bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen. Beraten werden auch Personen mit dringendem Hilfebedarf, die beispielsweise aufgrund ihrer individuellen Situation noch nicht im Hilfesystem angekommen sind. Die psychosoziale Hilfe des Gesundheitsamtes behandelt nicht direkt, sondern unterstützt, informiert, vermittelt, motiviert und deeskaliert.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 15.04.2024