Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung
Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 07.01.2026
Stand: 07.01.2026