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Wildgehege

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jadrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehegt werden.

Wildgehege, die kleiner als 10 ha sind, sind der unteren Naturschutzbehörde mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.

Einer Genehmigung nach Art. 23 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) bedürfen Wildgehege mit einer Größe über 10 ha.