Jagdgenossenschaften
Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.
Sie beschließen u. a.
- über die Art der Jagdnutzung,
- über die Art der Verpachtung (z. B. öffentliche Ausbietung, freihändige Vergabe),
- über die Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung
- über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bestehen kraft Gesetzes Jagdgenossenschaften.
Formulare
- PDF-Datei: 214 kB) (