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Abwasserabgabe

Durch das Abwasserabgabengesetz verpflichtet der Gesetzgeber die Länder, für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu erheben. Abgabepflichtig ist der Einleiter. Das Gesetz gilt nur für unmittelbare Einleitungen in ein Gewässer (Direkteinleitungen).

Die Abwasserabgabe ergänzt die wasserrechtlichen Vorschriften als zusätzliches Instrument für einen wirksamen Gewässerschutz. Die Inanspruchnahme des knappen Umweltgutes „Wasser“ durch Abwassereinleitungen soll nicht kostenlos möglich sein. Die Einleiter, das sind die Gemeinden und industrielle Direkteinleiter, sollen angehalten werden, für eine verbesserte Abwasserreinigung zu sorgen.

Zur Förderung dieses Zweckes wird das Aufkommen aus der Abwasserabgabe eingesetzt.