Freiheitsentziehung nach dem Familienrechtsverfahrensgesetz; Beantragung
In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ordnet das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung freiheitsentziehende Maßnahmen an.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 11.07.2024