Das Coronavirus wird für unsere Unternehmen, Hotellerie- und Gastronomiebetriebe sowie die weiteren touristischen Leistungsträger eine enorme Herausforderung. Wir von der Wirtschaftsförderung wollen Sie dabei bestmöglich unterstützen. Nachfolgend erhalten Sie aktualisiert Informationen offizieller Stellen:
Wirtschaftliche Unterstützung im Teillockdown November 2020
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe i.H.v. von bis zu 10 Milliarden Euro gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.
Hilfe für Kultur- und Kreativwirtschaft – Bayern Innovativ (Spielstätten- und Veranstalterprogramm)
Über das Programm
Unterstützt werden kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die von der durch das COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte bzw. die Tätigkeit als Kulturveranstalter ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte bzw. die Hauptniederlassung des Kulturveranstalters ihren Sitz in Bayern liegt.
Informationen des Staatsministeriums
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen veröffentlicht. Insbesondere bezüglich finanzieller Unterstützungsangebote sowie dem Thema Kurzarbeit und Steuerstundung. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
StMWi: Aktuelles zum Coronavirus
Informationen der LfA Förderbank Bayern
Für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus stehen seitens der LfA eine kostenlose Beratung, Darlehensprogramme sowie Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen und Bürgschaften der LfA zur Verfügung. Voraussetzung für die Unterstützung ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Hier finden Sie Produkte der LfA, die vordergründig der Sicherung der Liquidität im Unternehmen angesichts der aktuellen Lage dienen. Die Beantragung hat über die Hausbanken zu erfolgen, die LfA versichert eine zügige anschließende Bearbeitung.
Informationen der KfW
Der KfW kommt im von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Finanzierungsprogramme für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Lage entsprechend angepasst wurden, hat die KfW hier im Rahmen einer KfW-Corona-Hilfe zusammengestellt. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank.
Informationen der IHK
Die IHK München und Oberbayern hat Informationen für Unternehmen auf folgender Internetseite zusammengestellt:
IHK Ratgeber zum Coronavirus