Die Kreisfachberatung im Landratsamt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Baumschutz und Baumpflege. Sie steht privaten und öffentlichen Baum-Eigentümern beim fachgerechten Umgang mit Bäumen beratend zur Seite.
Normen und RichtlinienZum Thema Baumschutz und Baumpflege sind zwei wichtige Normen und Regelwerke entwickelt worden, die bei Baumpflegemaßnahmen oder im Falle von baulichen Maßnahmen im Umfeld von Bäumen zu beachten sind.
ZTV-Baumpflege
Baumpflege und ArtenschutzGrundsätzlich gilt gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz ein Schnittverbot für Bäume und Sträucher von 1. März bis 30. September. Demnach sind in diesem Zeitraum Fällungen und stärkere Rückschnitte nur mit Genehmigung zulässig. Im Hausgartenbereich sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt Gesetzliche Regelungen zum Gehölzschnitt.
BaumschutzverordnungenGemeinden und Städte können eigene Baumschutzverordnungen erlassen und Baumschutz-Bestimmungen in Ortsgestaltungssatzungen oder Bebauungspläne aufnehmen. Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen kommunalen Verwaltungen. Baum-NaturdenkmaleDie Kreisfachberatung unterstützt die Untere Naturschutzbehörde bei der Überwachung und Kontrolle der Baum-Naturdenkmale im Landkreis zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Bäume.
Gesetzlich geschütztNach § 28 Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmäler rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit erforderlich ist.
Naturdenkmale im LandkreisDerzeit sind im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gut 120 ausgewiesene Naturdenkmale zu finden, von denen etwa 90 als Einzelschöpfungen und 30 als Flächenhafte Naturdenkmale festgesetzt sind.
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