Leistungen des Bildungspaketes für Arbeitslosengeld II-Empfänger („Hartz IV“):
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Fast alle Leistungen des Bildungspakets werden zusammen mit dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II beantragt. Ein gesonderter Antrag ist nur für die Bedarfe für zusätzliche Lernförderung notwendig. |
- Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
- Informationsblatt "Lernförderung (Nachhilfe)"
- Antrag "Lernförderung" + Anlage: "Bestätigung der Schule zum Lernförderbedarf"
- Zuschüsse Mittagsverpflegung
- Informationsblatt "Mittagsverpflegung"
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Mitgliedsbeiträge für Vereine, Musikunterricht, Pfadfinder, Ausflüge mit dem Kreisjugendring)
- Informationsblatt "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben"
- Schulausstattung
- Informationsblatt Schulausstattung
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten an Schulen und Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
- Informationsblatt Schulausflüge
Beantragung:
Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen
Längenmühlweg 24
86633 Neuburg a.d.Donau
Tel. 08431 6731-66