1. Zulassung eines Neufahrzeuges
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Versicherungsbestätigung
- Eigentumsnachweis
(Rechnung oder Kaufvertrag im Original) - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
(nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten) - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Gutachten gem. § 21 StVOZ falls keine EG-Übereintimmungsbeischeinigung (COC) besteht
- Einfuhrumsatzsteuererklärung für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedsstaaten (Vordrucke sind bei der Kfz-Zulassungsbehörde erhältlich)**
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich (außer Fahrzeug wurde bereits einer Begutachtung beim TÜV unterzogen)
- Erklärung zum Lastschrifverfahren für die Kfz-Steuer
- Zusätzlich bei Firmen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister + Gewerbeanmeldung
- + vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
- Zusatzlich bei Minderjährigen: Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
** Als Neufahrzeug im Sinne des Umsatzsteuerrechts gilt ein Fahrzeug wenn es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat bzw. die erste Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
2. Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Mitgleidsstaat
Notwendige Unterlangen:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Versicherungsbestätigung
- Eigentumsnachweis
(Rechnung oder Kaufvertrag im Original) - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) falls vorhanden
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Bisherige Kennzeichen
(falls noch zugelassen) - Gutachten gem. § 21 StVZO falls keine EG-Übereinstimmung (COC) besteht
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung + Prüfbescheinigung Abgasuntersuchung falls die Erstzulassung länger als 3 Jahre (PKW) bzw. 2 oder 1 Jahr (andere Fahrzeugarten) zurückliegt
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich (außer Fahrzeug wurde bereits einer Begutachtung beim TÜV unterzogen)
- Erklärung zum Lastschriftverfahren für Kfz-Steuer
- Zusätzlich bei Firmen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- + Gewerbeanmeldung
- + Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
- Zusätzlich bei Minderjährigen: Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
3. Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Staat außerhalb der EU
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Schrifliche Vollmacht des Fahrzeughalter, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Versicherungsbestätigung
- Eigentumsnachweis
(Rechnung oder Kaufvertrag im Original) - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) falls vorhanden
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Bisherige Kennzeichen
(falls ncoh zugelassen) - Gutachten gem. § 21 StVZO falls keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) besteht
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung + Prüfbescheinigung Abgasunteruchung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde erforderlich (außer Fahrzeug wurde bereits einer Begutachtung beim TÜV unterzogen)
- Erklärung zum Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer
- Zusätzlich bei Firmen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- + Gewerbeanmeldung
- + Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
- Zusatzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)