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Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen bietet allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen die Möglichkeit, sich unabhängig von den Parteiverkehrszeiten online ein Wunschkennzeichen auszusuchen und selbst zu reservieren!
Für diesen Service gelten folgende Regeln:
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Die Reservierung gilt 60 Tage. Danach erlischt die Reservierung automatisch. Hierdurch vermeiden wir unnötige und lange Blockaden freier Kennzeichen. Wir bitten um Verständnis.
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Bei Reservierung von Kennzeichenkombinationen nach Anlage 2 Nr. 2 Buchstabe e zu § 8 Abs. 1 Satz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist zu beachten, dass die Kombination nicht für Saison- oder Oldtimer Kennzeichen verwendet werden kann. Sollte nach der Zuteilung der Erkennungsnr. gem. Anlage 2 Nr. 2 Buchst. e eine nachträgliche Zuteilung als Saison- oder Oldtimerkennzeichen beantragt werden, so ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges auf Kosten des Antragstellers erforderlich!
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Es können pro Fahrzeughalter maximal 2 Kennzeichen reserviert werden
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Legen Sie die Reservierungsbestätigung bitte bei der Zulassungsbehörde vor. Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsarten können Sie hier nachlesen.
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Sollten Sie die gewünschte Kombination hier nicht finden, bitten wir von telefonischen Anfragen an die Zulassungsbehörde abzusehen, da der gesamte freie Kennzeichenpool im Internet zur Verfügung gestellt wird.
Die vorgeschriebene Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 €) und die amtliche Reservierungsgebühr (2,60 €) sind bei der Zulassung des Fahrzeugs zu bezahlen .
Wenn Sie eine längere Reservierung benötigen, können Sie dies bei uns telefonisch oder per Email erledigen. Hierzu ist die Reservierungsbetätigung (das Kennzeichen) mitzuteilen.
Aufgrund der Reservierung sollten Sie sicherheitshalber noch keine Schilder herstellen lassen, da die endgültige Zuteilung des Kennzeichens erst am Tag der Zulassung erfolgen kann.
Aus der Reservierung können uns gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Wichtiger Hinweis:
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Wunschkennzeichen reservieren
Ansprechpartner Dienststelle Neuburg
Ansprechpartner Dienststelle Schrobenhausen
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Zulassungsstelle
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d. Donau
Tel. 08431 57-0
Fax 08431 57-189
zulassungsstelle@lra-nd-sob.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch bis Freitag von 07.30 Uhr - 11.30 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Donnerstag von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten