Ab 01.11.2015 tritt das neue Unterhaltssicherungsgesetz (USG) in Kraft, mit dem einige Veränderungen verbunden sind.
Zuständigkeit
Ab dem 01.11.2015 ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) Ansprechpartner für alle Fragen der Unterhaltssicherung. Die Anträge werden zentral in Düsseldorf bearbeitet.
Weitergehende Informationen unter www.bundeswehr.de
Anträge
Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Dienst ausschließlich an
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Beantragen sie, falls Ihr Reservistendienst beziehungsweise freiwilligen Wehrdienst vor dem 01.11.2015 begonnen hat und Sie USG-Leistungen über den 01.11.2015 hinaus beziehen, erneut Ihre Leistungen bei uns.
Wichtig für Reservistendienst Leistende: Der Wehrsold und das bisher gezahlte Dienstgeld werden zum 01.11.2015 durch die Reservistendienstleistungsprämie und das neue Dienstgeld ersetzt.