Bayerische Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte wurde 2011 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eingeführt und soll ein Zeichen der Anerkennung sein für diejenigen, die sich in ganz besonderer Weise ehrenamtlich für unser Gemeinwesen engagieren, sei es in einem Sportverein, in einer Umweltgruppe, im Tierschutz, in einer Theatergruppe, in der Feuerwehr oder oder oder…..
Welche Vorteile bringt die Ehrenamtskarte?
- Vergünstigungen im Landkreis
- Vergünstigungen des Freistaates Bayern
- Die Ehrenamtskarte bietet seinen Inhabern nicht nur im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Vorteile, sondern in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich an der „Bayerischen Ehrenamtskarte“ beteiligen.
- Vergünstigungen außerhalb des Landkreises
- Vorteile in Ihrer Region und überall in Bayern
- Teilnahme an Verlosungen und Sonderaktionen
Wer erhält die Bayerische Ehrenamtskarte
Jede Person, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehrenamtskarte beantragen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich
- Ein angemessener Kostenersatz für dieses Engagement ist zulässig
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
- Ausüben des Engagements im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte: 3 Jahre
- Mindestalter: 16 Jahre
- Inhaber einer Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte
- Bürger und Bürgerinnen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Regelung für Feuerwehrdienstleistende:
- Für die Bayerische Ehrenamtskarte (Gültigkeit: 3 Jahre)
- aktiver Feuerwehrdienstleistender
- Abgeschlossene Truppmannausbildung
- Antragstellung über Einzelantrag oder über Sammelantrag (beim Kommandanten)
Für die goldene Bayerische Ehrenamtskarte (unbegrenzte Gültigkeit)
- - Aktiver Feuerwehrdienstleistender
- Feuerwehrehrenzeichen für 25jährige oder 40jährige aktive Dienstzeit
- Antragstellung über Einzelantrag oder über Sammelantrag (beim Kommandanten)
Regelung für Mitglieder des Bayerischen Roten Kreuzes:
Für die goldene Ehrenamtskarte:
- Aktiver Dienst
- Ehrung des Innenministeriums für 25jährige oder 40jährige Dienstzeit
Wie bekomme ich die Ehrenamtskarte
Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger können über den Verein oder die Organisation, bei der sie ehrenamtlich tätig sind, beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Ehrenamtskarte - ihre persönliche Ehrenamtskarte beantragen.
Das Anmeldeformular können Sie telefonisch unter der Tel.-Nr. 08431/57 534 oder 57 531 anfordern oder hier als pdf-Datei herunterladen. Nach dem Ausfüllen lassen Sie Ihre Angaben vom Verein oder von der Organisation bestätigen und reichen ihn beim Landratsamt ein. Nach kurzer Prüfung der Voraussetzungen wird Ihre Karte gedruckt und Ihnen zugesandt oder Sie werden zur Übergabe der Ehrenamtskarte zu einer kleinen Feier eingeladen.
Weitere Information
Formulare
- PDF-Datei: 115 kB) (
- PDF-Datei: 320 kB) (
- PDF-Datei: 58 kB) (
- PDF-Datei: 56 kB) (
- PDF-Datei: 78 kB) (
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- PDF-Datei: 60 kB) (
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