VeranstaltungssicherheitDas Thema Veranstaltungssicherheit steht im Fokus wie noch nie.
Immer mehr Behörden drängen bei großen und auch kleineren Events auf die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes. Dabei muss die Umsetzung des Themas mit seinen zahlreichen Fachthemen nicht unbedingt viel Geld kosten. Bei der Einhaltung bestimmter Regeln können Risiken und Unfälle vermieden und Haftungsfragen ausgeschlossen werden. Wichtige Informationen finden Sie in dem Skript des Vortrages von Michaela Öhlhorn, Sicherheitsexperte für Veranstaltungssicherheit. Hilfestellung bieten auch der Leitfaden für Vereinsfeiern (herausgegeben von der Bayerischen Staatskanzlei) und die Leitlinien für Rockpartys im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. |
Neuer Leitfaden für Vereinsfeiern
Feste von Feuerwehren, Schützen-, Burschen- und Sportvereinen, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeste – alles sind größtenteils rein ehrenamtlich organisierte Feierlichkeiten. Sie gehören fest zum Alltag und sind wesentlicher Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und der bayerischen Lebensqualität.
Wer jedoch solche Feste ausrichten will, muss sich dabei oft an ein umfassendes Regelwerk halten. Bereits die verschiedenen Zuständigkeiten und unterschiedliche Fristen stellen Ehrenamtliche regelmäßig vor große Probleme. Um hier für die Vereine Erleichterung zu schaffen, hat Staatsminister Dr. Marcel Huber 2016 gemeinsam mit den großen bayerischen ehrenamtlichen Verbänden und Institutionen eine Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern gestartet.
Der Leitfaden bietet in verständlicher Sprache einen Überblick über die richtige Organisation und sichere Durchführung von Vereinsfeiern und soll die diesbezügliche Arbeit der Ehrenamtlichen spürbar erleichtern.
Download: Leitfaden für Vereinsfeiern
Neuer Service für Vereine
Einen neuen Service bietet jetzt das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen (lagfa Bayern e.V.) und Fachanwälten an.
Vereine können ab sofort Rechtsfragen an die Ehrenamtskoordinatorin des Landkreises Regina Dorwarth schicken, die im Rahmen eines Pilotprojektes die Anfragen an die lagfa weiterleitet.
Nach Prüfung durch die lagfa erfolgt die Bearbeitung durch kooperierende Fachanwälte, die unter Einbeziehung des Koordinierungszentrums den Verein in einer Erstberatung Hilfe geben. „Falls die Problematik zu umfangreich ist und nicht sofort geklärt werden kann, wird eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen“, so Regina Dorwarth.
Folgende Rechtsgebiete können bearbeitet werden: Arbeitsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht sowie Vereinsrecht/Gemeinnützigkeitsrecht.
Das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement ist erreichbar:
Montag und Dienstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Telefon: 08431 57 534
Fax: 08431 57 541
regina.dorwarth@lra-nd-sob.de
Sorgentelefon Ehrenamt
Zur weiteren Unterstützung für die Vereine hat die Staatskanzlei im Rahmen einer Offensive zur Erleichterung von Brauchtums- und Vereinsfeiern ein „Sorgentelefon Ehrenamt“ (089/1222212 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de) eingerichtet. Hier erfahren ehrenamtlich Tätige ebenfalls kompetente Unterstützung, wenn es darum geht eine Veranstaltung vorschriftsgemäß zu organisieren und durchzuführen.
Das "Sorgentelefon" wird von "BAYERN.DIREKT", einer Servicestelle der Staatskanzlei, gemeinsam mit einem Expertenteam für die Themen Bürokratieabbau und Deregulierung betreut und beantwortet ausschließlich Fragen zur Durchführung von Vereinsfeiern.
Steuervorteile für Engagierte
Übungsleiterfreibetrag
Jeder achte Deutsche engagiert sich in seiner Freizeit ehrenamtlich. Sie profitieren nun von einer Gesetzesänderung. Der Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale wurden rückwirkend ab 1. Januar 2013 erhöht.
Bis zu 2.400 Euro (statt 2.100 Euro) dürfen Ehrenamtliche jährlich steuerfrei dazuverdienen. Der Übungsleiterfreibetrag gilt für alle, die bei gemeinnützigen Organisationen mithelfen und Wissen, Fähigkeiten oder Kentnisse vermitteln, wie Fußball- oder Skitrainer, aber auch Betreuer oder Ausbilder in Musik-, Gesangs-, Trachten- oder Heimatvereinen. In den Genuss des Freibetrags kommt aber auch, wer bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist oder sich in der Kirche oder der Gemeinde engagiert.
Ehrenamtspauschale
In eine andere Kategorie fallen Schiedsrichter, Kassen-, Platz- oder Hallenwarte.
Für sie und andere, deren freiwillige Tätigkeiten nicht lehrend oder pädagogisch sind, gilt die Ehrenamtspauschale. Hier sind jetzt 720 Euro steuerfrei (vorher: 500 Euro). Pauschale und Freibetrag kann nicht miteinander kombiniert werden.
Voraussetzungen für steuerfreie Einnahmen:
Die Tätigkeit darf nur nebenberuflich ausgeführt werden. Der tatsächliche Zeitaufwand darf nur ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs betragen. Auch wer steuerrechtlich keinen Hauptberuf ausübt, wie Hausfrauen, Studenten oder Rentner, profitiert von der Steuerbefreiung.
Versicherungs- und Steuertipps für Ehrenamtliche
Der Bezüge von Aufwandsentschädigungen, Übungsleiterpauschalen oder ähnliche Einkünfte aus einer freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit haben unter Umständen Auswirkungen auf die Steuer- oder Sozialversicherungspflicht.
In Zweifelsfragen empfehlen wir Ihnen, vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt bzw. dem jeweiligen Sozialversicherungsträger Kontakt aufzunehmen.
Bitte beachten Sie hierzu die Broschüre:
Steuertipps für Vereine
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14. Auflage 2012 Broschüre, A5, 152 Seiten Herausgeber: Staatsministerium der Finanzen Stand: Januar 2012 |
Nähere Infos erhalten Sie hier
Bayerische Ehrenamtsversicherung
Bei der Aufnahme von freiwilligem/ehrenamtlichem Engagement sollten auch die versicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang bietet das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen folgende Informationen zu den häufig gestellten Fragen an:
Versicherungsrechtliche Fragen (Haftpflicht- und Unfallversicherung)
Broschüre "Asylsuchende begleiten und unterstützen"
Basiswissen für ehrenamtliche Helfer und Interessierte im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
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Die Broschüre "Asylsuchende begleiten und unterstützen" liefert Antworten auf viele grundsätzliche Fragen im Bereich Asyl und soll Basiswissen zur Verfügung stellen. |